Zeiten:
- Nach §15 OVP müssen Gutachten nach Abschluss eines Ausbildungsabschnittes,
bei einem Klassenwechsel oder spätestens zum Ende eines Schulhalbjahres
erstellt werden.
Adressaten:
- Lehramtsanwärter
- Fachleiter (damit sie ihr in den Unterrichtsbesuchen gewonnenes
Bild vervollständigen können)
- Schulleitung
Inhaltliche Schwerpunkte des Gutachtens:
- Beschreibung des erreichten Ausbildungsstandes
- Erstellen einer Tendenz für die weitere Ausbildung
- das Gutachten darf keine Noten beinhalten
- Beurteilung der Erfüllung der Lehrerfunktionen:
- Lehren
- Beurteilen
- Beraten
- Erziehen
- Innovieren
- sonderschul-typische Aufgaben wie z.B.
- Mitarbeit an der Erstellung von VO-SFs
- Förderplanung
- Unterricht in anderen Lernbereichen
- Körperpflege
Formulierungsanregungen für die verschiedenen
Bereiche sonderpädagogischen Handelns
Förderung der Schüler/ -innen in ihren fachlichen Leistungen
sowie ihrer Leistungsfähigkeit und -bereitschaft
- eine lernförderliche Arbeitsatmosphäre schaffen
- Lernen mit allen Sinnen ermöglichen
- ermutigender Umgang mit den Schülern
- individuell angepasste Lernmaterialien anbieten/ erstellen
- Förderung des selbständigen Lernens
- Lernprozessstörungen wahrnehmen, analysieren und mit geeigneten
Lösungsstrategien bekämpfen
- den Schülern differenzierte Rückmeldungen über Lernverhalten und
Leistungsstand geben
- individuellen Förderbedarf erkennen
- bei Lernschwierigkeiten beratend einwirken
- im Rahmen von Unterrichtsreihen und Vorhaben langfristig planen
Förderung der Schüler/ -innen im Bereich der Persönlichkeits-
und sozialen Entwicklung
- sich für die Probleme der Schüler interessieren
- Möglichkeiten der Persönlichkeits- und sozialen Entwicklung im schulischen
Alltag nutzen
- Förderung der Identitätsentwicklung
- Gesprächsstrategien und Konfliktlösungsverhalten fördern
- Belastungen und Konflikte erkennen und ansprechen
- Neigungen und Interessen erkennen und fördern
- Klassenleitungsaufgaben übernehmen
Selbstkritische Reflexion der eigenen Unterrichtsarbeit
- die eigenen Verhaltensweisen im Unterricht wahrnehmen
- über Kriterien zur Beurteilung der eigenen handlungen verfügen
- Beratung annehmen
- eigene Stärken und Schwächen differenziert wahrnehmen
- zur Weiterentwicklung bereit sein
- sich für neue Formen des Lernens und Lehrens aufgeschlossen zeigen
- zur Erweiterung der eigenen Beratungskompetenzen bereit sein
Zusammenarbeit mit Kollegen/ -innen und Eltern
- sich mit anderen über Vorhaben und Projekte verständigen
- sich über Gestaltung und Weiterentwicklung der schulischen Arbeit
abstimmen
- Aufgaben im rahmen des Schulprogramms übernehmen
- Unterricht im Sinne der Qualitätssicherung evaluieren
- in Konferenzen mitarbeiten
- Eltern über Lern- und Sozialverhalten ihres Kindes beraten
- bei der Gestaltung des Schullebens mit Eltern zusammen arbeiten
Leistungen im Bereich des Schullebens
- in der Vorbereitung und Durchführung von Festen engagieren
- an der Vorbereitung und Durchführung von AGs teilnehmen
- an der Vorbereitung und Durchführung von Klassenfahrten und Ausflügen
mitarbeiten
Leistungen in den Bereichen Diagnostik und sonderpädagogische
Förderung
- Entwicklungsstände und Lernausgangslagen erkennen
- diagnostische Mittel auswählen und anwenden
- an der Erstellung, Realisierung und Modifizierung von Förderplänen
mitwirken
- an Gesprächen, Diagnostik, Auswertung und Verschriftlichung im
Rahmen von VO-SFs teilnehmen
Dienstliches Verhalten
- Unterrichtspflichten verlässlich ud pünktlich wahrnehmen
- Absprachen einhalten
- alltägliche Verwaltungsaufgaben sorgfältig erledigen
- Aufsicht führen
- bereitwillig Aufgaben übernehmen
- sich als belastungsfähig erweisen
- anderen gegenüber hilfsbereit sein