Schulrecht
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Die aktuellen Gesetzesänderungen für die Sonderpädagogik
a) Bezeichnung von Förderschulen nach §19 SchG
Im Zuge der Neubearbeitung des Schulgesetzes für NRW muss besonders auf geänderte Begrifflichkeiten hingewiesen werden. Die Sonderschulen werden seit dem 01.08.2005 nun nicht mehr als "Sonderschule", sondern nur noch als "Förderschule" bezeichnet. Die verschiedenen Schwerpunkte werden durch den Zusatz "mit dem Förderschwerpunkt ......" kenntlich gemacht.
Die verschiedenen
Schulen werden nun also folgendermaßen bezeichnet:
Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt .......
b) Verordnung über sonderpädagogische Förderung
Auch das sogenannte VO-SF hat einen neuen Namen bekommen. Seit dem 29.04.2005 spricht man hier vom AO-SF und meint die Verordnung über sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke.