Einleitung

Es ist Donnerstag morgen, 9.00 Uhr und die Konfirmandengruppe der Carl-Sonnenschein-Schule versammelt sich wie jede Woche für eine Stunde Konfirmandenunterricht im Musikraum. Die 10 Konfirmanden (Zur Verbesserung des Leseflusses wird auf die beidgeschlechtliche Bezeichnung von Personengruppen verzichtet. Trotzdem werden beide Geschlechter gleichermaßen in die Überlegungen einbezogen.) zwi­schen 14 und 16 Jahren treffen sich hierzu mit einer evangelischen Religi­onslehrerin und einer Lehramtsanwärterin (der Verfasserin dieser Arbeit). Im Gesprächskreis, in dem alle Schüler zu Beginn des Unterrichts die Möglichkeit bekommen, zu berichten, was sie bewegt, meldet sich Sonja eifrig zu Wort: „Bald ist Weihnachten - und nach Weihnachten darf ich zu Hause auch endlich wieder in den Konfirmandenunterricht!"

Sonja ist die einzige Schülerin der Gruppe, die aufgrund des besonderen Wunsches der Mutter die Gelegenheit bekommen hat, gleichzeitig am Konfirmandenunterricht der Schule und der Heimatgemeinde teilzuneh­men. Die Begeisterung für beide Treffen ist ihr deutlich anzumerken.

Als wir etwas später bei einem vorweihnachtlichen Treffen mit den Eltern der Konfirmanden genauer nachfragten, erfuhren wir von Sonjas Mutter, dass in der Heimatgemeinde zur Zeit ein Krippenspiel eingeübt wird. Der Pastor ließ den Eltern schriftlich mitteilen, dass Sonja aufgrund ihrer geis­tigen Behinderung an diesem Krippenspiel nicht beteiligt werden und sie deshalb erst nach Weihnachten wieder am heimatlichen Konfirmanden­unterricht teilnehmen kann.

Die daraus resultierende Enttäuschung Sonjas und ihrer Mutter einerseits und die Tatsache, dass die meisten anderen Schüler unserer Schulform erst gar keine Chance bekommen, am regulären Konfirmandenunterricht in den Heimatgemeinden teilzunehmen, gab den Anlass für das Thema dieser Staatsarbeit.

Der Konfirmandenunterricht wird für die meisten Schüler mit geistigen Be­hinderungen zur Zeit nur innerhalb der Sonderschulen angeboten und durchgeführt (vgl. LÜBKING 1995, S. 178). Hierzu erteilt eine Lehrerin, die im Besitz der Vocatio ist, den Unterricht über ein bis zwei Jahre meistens einmal pro Woche während der Schulzeit. Diese regelmäßige Einrichtung entstand durch den Wunsch einiger Eltern, die anders keine Möglichkeit sahen, ihr Kind konfirmieren zu lassen. Die Kirche schreibt die Familien mit Jugendlichen im Alter von ca. 14 Jahren an, um diese zum Konfirman­denunterricht in der Heimatgemeinde einzuladen. Die Schüler unserer Schulform erhalten in der Regel kein solches Schreiben, da sich die Kir­che scheinbar darauf verlässt, dass die Vorbereitung auf die Konfirmation in der Schule durchgeführt wird. So findet man in den Konfirmandengrup­pen der einzelnen Gemeinden nur sehr selten (geistig-) behinderte Jugendliche (vgl. LÜBKING 1995, S. 178).

Auch im Schulort (Iserlohn-Sümmern) finden sich keine Anknüpfungspunkte zwischen der ansässigen Gemeinde und der Konfirmandengruppe der Carl-Sonnenschein-Schule. Lediglich die Durchführung des Konfirmationsgottesdienstes erfolgt in der evangelischen Kirche in Sümmern durch den zuständigen Gemeindepastor, jedoch in einem separaten Gottesdienst. Dass dieses kein Einzelfall ist, kann ebenfalls bei der evangelischen Kirche im Rheinland nachgelesen werden, die von Konfirmandenarbeit in Sondereinrichtungen und Sonderkonfirmationen berichtet (vgl. EVANGELISCHE KIRCHE IM RHEINLAND 1992, S. 46).

Somit beschränkt sich auch an unserer Schule die Kooperation zwischen der zuständigen Lehrerin und dem Pastor auf die Organisation und Gestaltung des Konfirmationsgottesdienstes.

Die in diese Konzeption integrierten Lehrerfunktionen sind das Unterrichten/ Fördern/ Erziehen, die Beratung aller am Projekt beteiligten Personen, die Kooperation sowie Organisation/ Verwaltung