1.1 Möglichkeiten
- Verkehrserziehung bedeutet ein Stück Integration
- Verkehrserziehung bietet die Möglichkeit, den tatsächlichen
Aktionsradius zu erweitern
- bei allen Maßnahmen müssen die augenblicklichen besonderen
Schwierigkeiten bei der Verkehrsteilnahme des einzelnen Menschen mit geistiger
Behinderung
im Vordergrund unterrichtlichen Handelns stehen: INDIVIDUALISIERUNG
- Möglichkeit der Verkehrsteilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung hängt
vom möglichen Aktionsradius des einzelnen ab
- Aktionsradius = Summe der Teilfähigkeiten Mobilität, Wahrnehmungs-,
Aufmerksamkeitsfähigkeit, Raumkompetenz und Selbständigkeit
- je enger der Aktionsradius, desto geringer sind die Möglichkeiten
zu einem realitätsnahen Handeln
- Verkehrserziehung bedeutet Erweiterung des Aktionsradius
- Übungen hierzu sind: Mobilitätstrainings, Wahrnehmungsförderung,
lebenspraktische Erziehung usw.
- Zusammenhang von selbständiger Lebensführung und der Möglichkeit
einer Verkehrserziehung
- eigentliche Verkehrserziehung beginnt erst dann, wenn der Mensch
mit geistiger Behinderung
seinen Aktionsradius auf Bereiche außerhalb des Hauses erweitert
- man kann nicht von der idealen Situation ausgehen, dass sich der Verkehr
an die Bedürfnisse der Kinder anpasst
- letztes Ziel der Verkehrserziehung im Vorschulalter: Erhaltung des Lebens
des Kindes
- Ziel der Geistigbehindertenpädagogik:: Vorbereitung zur Führung
eines möglichst selbständigen Lebens (dieses ist ohne gleichzeitige
Vorbereitung auf die Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich)
- der westdeutsche Bundesbürger geht pro Tag etwa dreimal aus dem
Haus und legt dann in insgesamt 1¼ Stunden ca. 30 km zurück.
- die Transportdienste lassen dem Gb keinen Freiraum, am Straßenverkehr
teilzunehmen
- Normalisierungsprinzip
(jeder Punkt kann als Grund für die Teilnahme am Straßenverkehr
ausgelegt werden)
- Selbstbestimmtes
Leben (aus der amerikanischen Independence
Living Bewegung, einem Zusammenschluss von Menschen mit Behinderungen, entstanden) fordert
ebenfalls die Teilnahme am Straßenverkehr
- durch notwendige Fahrdienste keine spontane Planung möglich
1.2 Arten der Verkehrsteilnahme:
- Fußgänger
- Radfahrer (behalten oft Fußgängermentalität bei)
- Mofafahrer, Mopedfahrer (meist nur als Übergang bei Jugendlichen)
- Motorradfahrer (Freude am Fahren überwiegt)
- Autofahrer (Zeichen des Erwachsenseins, Statussymbol)
- Autobeifahrer (umfasst alle Lebensalter)
1.3 Richtlinien der Schule für Geistigbehinderte
- gemäß der Richtlinien soll Menschen mit geistiger Behinderung das Lernen
und die soziale Eingliederung in folgenden Lebensbereichen ermöglicht
werden:
- Erfahren der eigenen Person und Aufbau eines Lebenszutrauens
- Selbstversorgen und Beitragen zur eigenen Existenzsicherung
- Zurechtfinden und angemessenes Erleben in der Umwelt
- Orientieren in sozialen Bezügen und Mitwirken bei ihrer Gestaltung
- Erkennen und Gestalten der Sachumwelt
- Verkehrserziehung wird in den dritten Bereich eingeordnet
- Verkehrserziehung hat aber auch auf die anderen Bereiche positive Einflüsse:
- Aufbau des Lebenszutrauens und Steigerung des Selbstwertgefühls
- Beitrag zur Selbstversorgung und Unabhängigkeit
- Öffnet die Möglichkeit zur Umweltorientierung, Erweitert
den Erfahrungskreis und Aktionsradius
- Ermöglicht partnerschaftliche Beziehungen und das Kennen lernen
der Sachumwelt
- Abbau von Vorurteilen
1.4 Ursachen für Kinderunfälle
Verkehrsplaner:
- hohes Verkehrsaufkommen
- zu wenig Verkehrskontrollen
- Straßen sind ganz auf Autos ausgelegt
- zu wenig gesicherte Radwege
Kinder:
- schlechte Wahrnehmung
- Ablenkbarkeit
- Impulsivität
- Personifizierung von Autos
- egozentrisches Verhalten
- keine Teilung der Aufmerksamkeit
Eltern:
- mangelnde Fixierung im Auto
Erwachsene:
- schlechte Vorbilder
- wenig Rücksichtnahme
Autofahrer:
- aller Verkehr ist aufs Auto ausgelegt
- Kinder werden zu spät gesehen