Humangenetische Beratung:
bei Menschen mit geistiger Behinderung bekommt die humangenetische Beratung sehr große Relevanz (Vererbung)
Abtreibung:
die Entscheidung zur Abtreibung wird bei nicht-einwilligungsfähigen Menschen mit geistiger Behinderung vom gesetzlichen Betreuer gefällt
Früheuthanasie:
Kindstötung im Zeitraum von 2 Wochen nach der Geburt fällt rechtlich unter die passive Sterbehilfe
„Singer“-Debatte:
Zeitraum von 3 Wochen wird vorgeschlagen
Trennung von Mutter und Kind (bei Müttern mit geistiger Behinderung):
bei eventueller Gefahr des Kindeswohls, diese Möglichkeit wird oft zur Rechtfertigung einer Sterilisation oder Abtreibung benutzt