- Verkehrsunsicherheiten infolge gestörter Wahrnehmungs-, Differenzierungs-
und Reaktionsleistungen auf (besonders Unsicherheiten durch leichte Ablenkbarkeit,
verzögerte Entschlussfähigkeit, starke Nachahmungstendenz, falsches
Einschätzen von Distanzen oder Schwierigkeiten bei der Koordination)
- besondere Probleme im kognitiven Bereich und dadurch Unsicherheiten
bei der Beachtung von Verkehrsregeln und Verkehrszeichen
- Verkehrsunterricht sollte in erster Linie auf die Verkehrsteilnahme
der Kinder als Fußgänger abzielen (nach Möglichkeit sollte
auch die Verkehrsteilnahme als Fahrrad- oder sogar Mopedfahrer angestrebt
werden)
- geregelte Schülerbeförderung führt dazu, dass Kinder
ihre Raum- und Verkehrssicherheit kaum üben und festigen können
(Forderung nach individuellem Schulweg)
- Lerntempo und Gedächtnisleistungen behinderter Kinder sind geringer
- häufiges Üben und oftmalige Besuche der Jugendverkehrsschule
notwendig
- Kettcars und Fahrräder können von Sonderschülern oftmals
nicht benutzt werden
- spezielle Behindertenfahrräder werden benötigt
- Zusatzanfertigungen wie Haltegurte an den Kettcars können notwendig
sein
- Transferschwäche der Schüler
- Jugendverkehrsschule muss möglichst realitätsnah sein
7.1 Verkehrstüchtigkeit und Verkehrstauglichkeit können
von vier Gesichtspunkten aus beurteilt werden
a) Tüchtigkeit der Sinnesorgane
- Retina, mit der optisches Sehen geleistet wird, ist erst mit dem 6.
bis 8. Lebensjahr ausgereift (bis dahin bestehen Gesichtsfeldeinschränkungen)
- sehr hoher Prozentsatz an Schülern mit geistiger Behinderung verfügt
über Seh- und Hörstörungen
- kleinere Schüler können über viele Verkehrshindernisse
nicht hinwegsehen und dadurch die Verkehrssituation nicht erkennen
b) Körperliche Bewegungsfähigkeit
- bei vielen Schülern mit geistiger Behinderung finden sich Beeinträchtigungen
in der körperlichen Bewegungsfähigkeit
- gesamte Körpermotorik und Feinmotorik sind retardiert, was Auswirkungen
auf die Koordination von Hören, Sehen und Körperbewegung hat
- viele geistigbehinderte Schüler sind in der Raumwahrnehmung beeinträchtigt
- Beeinträchtigungen in der Schnelligkeit der Fortbewegung
c) Kognitiver Entwicklungsstand
- Gefahren der Straße können nicht richtig erkannt werden
- Schwierigkeiten, den Informationsgehalt von Zeichen und Signalen in
der Umwelt richtig zu deuten
- häufig ist die soziale Reife nicht genug ausgebildet
- Störung der Koordination von zwei getrennten Wahrnehmungen
- mangelhafte Begriffsbildung von z.B. vorne, hinten, rechts, links, oben,
unten, nah, fern
d) Verkehrswissen
- Vermittlung des nötigen Wissens für den Verkehr ist notwendig
- Wissen muss laufend kontrolliert werden
7.2 Lernverhalten von Menschen mit geistiger Behinderung nach den Richtlinien
des Landes NRW (1980)
- direkte Bezogenheit der Lerninteressen auf vitale Bedürfnisse
- weitgehende Gebundenheit des Gelernten an die Lernsituation (mangelnde
Transfertätigkeit)
- sach- und situationsverhaftete Ansprechbarkeit
- begrenzte Fähigkeit zu selbständiger Aufgabengliederung
- geringe Spontaneität im Hinblick auf bestimmte Lernaufgaben
- überwiegend handlungsbezogenes Lernen
- extrem geringes Lerntempo
- stark begrenzte Durchhaltefähigkeit im Lernprozess
- eingeschränkte Gedächtnisleistungen
- punktuelle Aufmerksamkeit
- begrenzte sprachliche Aufnahme-, Verarbeitungs- und Darstellungsfähigkeit
7.3 Besondere Schwierigkeiten von Menschen mit geistiger
Behinderung bei der
Teilnahme am Straßenverkehr
- herabgesetzte Reaktionsfähigkeit
- verlangsamtes Reagieren
- Konzentrationsschwäche
- mangelhaftes Symbolverständnis
- geringes Regelverständnis
- verstärkte Nachahmung falschen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
- unstrukturierte und verworrene Wahrnehmung von Verkehrssituationen,
mangelnde Unterscheidungsfähigkeit zwischen Wichtigem und Unwichtigem
- Fehleinschätzungen von Geschwindigkeiten
- Ablenkbarkeit
- geringe Zielorientierung
- Rigidität und Unflexibilität (einmal erworbene Verhaltensmuster
werden starr und ohne Berücksichtigung wechselnder Umweltbedingungen
durchgehalten)