- besonderes Problem liegt in der rechten Abwägung zwischen der Forderung
nach "mehr Mut zum pädagogischen Risiko" und der geregelten
Aufsichtspflicht
- Notwendigkeit der Verkehrsaufklärung im Elternhaus, Eltern in Projekte
der Verkehrserziehung einbeziehen
- Ausbildung von Mitarbeitern von Institutionen für Menschen mit
geistiger Behinderung
zur Verkehrserziehung findet kaum statt
8.1 Verkehrspädagogische Richtungen
a) Vernunftpädagogik
- Vermittlung des Verkehrswissens und belehrender Appell an die Vernunft,
sich entsprechend zu verhalten, erzeugen situationsangemessenes Verkehrsverhalten
- immer von einer Verkehrssituation ausgehen und nicht von einem Verkehrszeichen
oder einer Verkehrsregel
b) Emotionale Ansprache
- am Anfang des Unterrichts realistische Darstellung eines Verkehrsunfalls
mit schrecklichen Folgen (über Dias, Film oder Zeitungsausschnitt)
- Gefahr: die Schüler werden ängstlich
- ängstliche Menschen verhalten sich im Straßenverkehr falsch,
da sie diesen immer als gefährlich ansehen
c) Moralische Motivation
- Fehlleistungen im Straßenverkehr gehen nicht in erster Linie auf
kognitive Fehlleistungen zurück, sondern auf ein Versagen des Willens
und Wollens
- die Entwicklung eines Wertgefühls für richtiges Verhalten
im Straßenverkehr muss in der Verkehrserziehung angestrebt werden
- Unterrichtsinhalte müssen über das Handeln nahegebracht werden,
nicht nur über Worte
d) lerntheoretische Verkehrserziehung
- jüngeren und Kindern mit geistiger Behinderung kann keine Einsicht in
die Verkehrssituation vermittelt werden
- Einarbeitung eines bedingten Reflexes
8.2 Verkehrspädagogische Konzepte
Konzept der kritischen Verkehrsangepasstheit
- nach Holstein und Munsch
- optimale Einstellung in Form von Anpassung
- Schüler sollen sich Anforderungen des Straßenverkehrs anpassen
- 3A-Training (der Verkehrsteilnehmer soll A-lter, A-ufmerksamkeit und
Absicht der anderen Verkehrsteilnehmer abschätzen lernen)
Konzept des kritischen Verkehrsverständnisses
- nach Bongard
- in Unterrichtsfach Politik eingliedern, Kinder sollen zu selbständigen,
mündigen Bürgern werden
Systemische Verkehrserziehung
- nach Böcher
- Verkehrsteilnehmer Mensch stellt System dar, der in anderes System (Straßenverkehr)
eingegliedert werden soll, das wiederum aus vielen anderen Systemen besteht
- Unfall bedeutet, dass die Systeme nicht richtig funktionieren
- Ziel der Verkehrserziehung: alle Systeme kennen
- Verkehrserziehung = soziale Erziehung (soziale Grundqualifikationen
müssen vorhanden sein)
8.3 Beschlüsse der Kultusministerkonferenz
- Kindergarten: Kind wird befähigt, sich als Fußgänger
richtig zu verhalten
- Primarstufe: Schüler werden zum Radfahrer ausgebildet
- Sekundarstufe I: Schüler sollen in der Lage sein, sich als Mofa-
oder Mopedfahrer richtig zu verhalten
- Sekundarstufe II: alle Kenntnisse, die zur Führung eines Kraftfahrzeugs
notwendig sind, werden nahegebracht
8.4 Elternarbeit
- Kleingruppenarbeit mit Eltern
- pädagogisches Expertenwissen der Eltern gleichberechtigt neben
das Wissen der Experten stellen
- Eltern zusammen mit Kindern und Erziehern in Schonräumen handeln
lassen
- Eltern als gleichberechtigte Helfer und Beobachter bei Übungen
in der Realsituation einsetzen
- Eltern an den Erfolgen der Kinder möglichst unmittelbar und konkret
teilhaben lassen